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   BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67   

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https://dejure.org/1968,8246
BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67 (https://dejure.org/1968,8246)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1968 - 4 StR 554/67 (https://dejure.org/1968,8246)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1968 - 4 StR 554/67 (https://dejure.org/1968,8246)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs - Fehlen eines Strafantrages - Wiedereingliederung eines Heranwachsenden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67
    Für die neue Verhandlung ist darauf hinzuweisen, daß aus der zu verhängenden Strafe und der zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafe des Amtsgerichts Lübbecke vom 27. Juni 1966 eine Gesamtstrafe zu bilden ist (BGHSt 7, 180).
  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67
    Die Frage, ob eine Besserung und Wiedereingliederung des Verurteilten er wartet werden kann, muß jedoch im Vordergrund stehen (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67
    Wie sie als Laie die Tat rechtlich beurteilte, ist unerheblich (BGHSt 6, 155, 156 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 836/53]; NJW 1951, 368).
  • BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50
    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67
    Wie sie als Laie die Tat rechtlich beurteilte, ist unerheblich (BGHSt 6, 155, 156 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 836/53]; NJW 1951, 368).
  • RG, 07.04.1930 - III 165/30

    Kann ein Strafantrag, der die Tat und den Täter nicht bezeichnet, aus den

    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67
    Daß in dem Strafantrag weder die Täter noch die Art der Straftat bezeichnet sind, schadet hier nichts, da der Zusammenhang mit der vorher erstatteten Anzeige offenkundig ist (RGSt 64, 106, 107).
  • BGH, 14.01.1971 - 4 StR 490/70

    Verlesung ärztlicher Atteste im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung -

    Es reicht aus, daß nach dem Inhalt der Akten außer Zweifel steht, welcher Vorfall gemeint ist (RGSt 64, 106, 108; BGH, Urteil vom 22. März 1968 - 4 StR 554/67 -).
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